Vordrucke Wahlvorschlag Direktwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin
Nachstehend finden Sie die aktuellen Anlagen für die bevorstehende Direktwahl.
Erforderliche Unterlagen:
Anlage 5a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Direktwahl
Anlage 8 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft der Bewerbin oder des Bewerbers
- oder -
Anlage 9 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt (nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU)
Anlage 10a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
Anlage 11a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung)
Ggf. ergänzende Unterlagen:
Anlage 6a zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbinnen oder Einzelbewerber könne ihre Wahlvorschläge nur dann einreichen, wennn diese von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs durch eine Unterschrift auf einem amtlichen Formular unterstützt werden. Nur wer bereits in der Vertretung des Wahlgebiets (z.B. Gemeinderat) oder im Deutschen Bundestag oder Niedersächsischen Landtag vertreten ist, wird von dieser Verpflichtung befreit.
Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6a)