Kindergärten in der Gemeinde Lilienthal
In der Gemeinde Lilienthal finden Sie insgesamt 16 Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der strukturellen Entwicklung der Gemeinde geschaffen wurden. Sechs Einrichtungen befinden sich in gemeindlicher Trägerschaft, zehn in freier Trägerschaft. Damit ist gewährleistet, dass die Bürger Lilienthals eine Trägervielfalt vorfinden, aus der sie eine ihren individuellen Vorstellungen entsprechende Einrichtung auswählen können.
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lilienthal:
Kindergarten "Heidberger Rappelkiste"
Seeberger Kindergarten "Lüttje Lüüd"
Kindergarten "Wiesenbuttjer"
Trupermoorer Kinderkahn
Kindergarten Worphausen
Ihre Ansprechpartnerinnen
Birgit Niederhausen
Gemeinde Lilienthal
Klosterstraße 16
28865 Lilienthal
Tel.: (04298) 929-272
Fax: (04298) 92925-272
birgit.niederhausen(at)lilienthal.de
Nicole Walter
Gemeinde Lilienthal
Klosterstraße 16
28865 Lilienthal
Tel.: (04298) 929-273
Fax: (04298) 92925-273
nicole.walter(at)lilienthal.de
Kindertageseinrichtungen in anderer Trägerschaft:
Ev. Kindergarten Klosterstraße
Ev. Kita am Wald
DRK-Kindergarten "Wümmekieker"
Kinderhaus "Wir werden immer größer e. V."
Kindergarten "Haus Pape"
Kindergarten "Jan Reiners"
Kindertagesstätte "Schatzkiste"
Kindertagesstätte Schoofmoor
Waldorfkindergarten Worphausen
Kindertagesstätte "Sternwarte"
Für die Anmeldung Ihres Kindes verwenden Sie bitte den untenstehenden Link zum Online-Anmeldeverfahren.
Sofern das Familieneinkommen unter einem von der Familiengröße abhängigen Betrag liegt, kann unter Beifügung aller Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, Elterngeld, Wohngeld, Mieteinnahmen, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Einkommensteuerrückerstattung) ein Antrag auf Freistellung von der Zahlung der Kindergartengebühr gestellt werden.
Für eine Freistellung von der Zahlung der Benutzungsgebühr für einen Kindergartenplatz (über Dreijährige) bis max. 20 Wochenstunden Regelbetreuungsumfang ist die Gemeinde Lilienthal zuständig.
Das Kreisjugendamt ist zuständig für Zuschüsse zu den Gebühren für Plätze, die über diese Regelbetreuung hinausgehen (Hort- oder Krippen- sowie Nachmittags- oder Ganztagsplätze). Den Antrag auf Gewährung dieser Jugendhilfeleistungen finden Sie hier.
Eine Freistellung von der Zahlung der Gebühren kann nur ab dem Monat des Antragseinganges gewährt werden. Die Gebührenhöhe ist in Abhängigkeit von dem individuellen Betreuungsumfang beim jeweiligen Träger der Einrichtung zu erfragen.
Vom DRK-Kreisverband Osterholz e. V., der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lilienthal, der Lebenshilfe Osterholz gGmbH und dem Verein zur Förderung des „Waldorfkindergarten Lebenswerk e.V.“ wird die kommunale Kindergartengebührensatzung angewendet.
Unten auf dieser Seiten finden Sie die angesprochenen Formulare.