Verhaltensregeln der Eltern für den Besuch der Kindertagesstätte
22-05-2022Sehr geehrte Eltern,
hier finden Sie die aktuellen Verhaltensregeln für den Besuch der Kindertagesstätte.
mehrIn der Gemeinde Lilienthal finden Sie insgesamt 16 Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der strukturellen Entwicklung der Gemeinde geschaffen wurden. Sechs Einrichtungen befinden sich in gemeindlicher Trägerschaft, zehn in freier Trägerschaft. Damit ist gewährleistet, dass die Bürger Lilienthals eine Trägervielfalt vorfinden, aus der sie eine ihren individuellen Vorstellungen entsprechende Einrichtung auswählen können.
Übersichtskarte aller Kindertagesstätten in Lilienthal
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lilienthal:
Kindergarten "Heidberger Rappelkiste"
Seeberger Kindergarten "Lüttje Lüüd"
Kindergarten "Wiesenbuttjer"
Trupermoorer Kinderkahn
Kindergarten Worphausen
Praktikant*innen für die Kitas gesucht
Du machst eine Ausbildung zum Erzieher*innen oder Sozialassistent*innen und suchst noch einen Praktikumsplatz? Dann komme zu uns.
Nähere Informationen findest du hier:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Birgit Niederhausen
Gemeinde Lilienthal
Klosterstraße 16
28865 Lilienthal
Tel.: (04298) 929-272
Fax: (04298) 92925-272
birgit.niederhausen(at)lilienthal.de
Nicole Walter
Gemeinde Lilienthal
Klosterstraße 16
28865 Lilienthal
Tel.: (04298) 929-273
Fax: (04298) 92925-273
nicole.walter(at)lilienthal.de
Kindertageseinrichtungen in anderer Trägerschaft:
Ev. Kindergarten Klosterstraße
Ev. Kita am Wald
DRK-Kindergarten "Wümmekieker"
Kinderhaus "Wir werden immer größer e. V."
Kindergarten "Haus Pape"
Kindergarten "Jan Reiners"
Kindertagesstätte "Schatzkiste"
Kindertagesstätte Schoofmoor
Waldorfkindergarten Worphausen
Kindertagesstätte "Sternwarte"
Für die Anmeldung Ihres Kindes verwenden Sie bitte den untenstehenden Link zum Online-Anmeldeverfahren.
Eine Anmeldung in Papierform und Abgabe/Annahme in den jeweiligen Kitas erfolgt nicht mehr.
Die Betreuung von Kindern im Alter von 3 - 6 Jahre für maximal 8 Stunden täglich ist in Niedersachsen gebührenfrei. Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in der Krippe, von Schulkindern in Hortgruppen und von Kindergartenkindern (3 - 6 Jahre) mit einer Betreuung von mehr als 8 Stunden täglich werden Gebühren von den Sorgeberechtigten erhoben. Sofern das Familieneinkommen unter einem von der Familiengröße abhängigen Betrag liegt, kann unter Beifügung aller Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung , Elterngeld, Wohngeld, Mieteinnahmen, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Einkommensteuerrückerstattung) ein Antrag auf Jugendhilfeleistungen beim Jugendamt des Landkreises Osterholz gestellt werden.
Den Antrag auf Gewährung dieser Jugendhilfeleistungen finden Sie hier.
Vom DRK-Kreisverband Osterholz e. V., der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lilienthal, der Lebenshilfe Osterholz gGmbH und dem Verein zur Förderung des „Waldorfkindergarten Lebenswerk e.V.“ wird die kommunale Kindergartengebührensatzung angewendet.
Unten auf dieser Seiten finden Sie die angesprochenen Formulare.