Gleichstellungsbeauftragte

Meine Aufgabe
Meine Aufgabe als kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Grundlage meiner Arbeit bilden das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung.
Art. 3 (2) GG:Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Art. 3 II 3 Niedersächsische Verfassung:Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Mein Ziel
Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen.
Haben Sie Fragen zur Betreuung, Trennung oder Scheidung?
Brauchen Sie Hilfe in einer schwierigen Lebenslage?
Gibt es Probleme am Arbeitsplatz, Schule oder Kita?
Benötigen Sie Hilfe beim beruflichen Wiedereinstieg?
Aktuelles

Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises OHZ finden Sie zukünftig auch auf Facebook:
https://www.facebook.com/gleichstellungstaerkenohz
Alle berufstätigen Eltern, die „Corona-Kinderkrankengeld“ beantragen müssen, können sich hier eine Musterbescheinigung für die Krankenkasse herunterladen:
Musterbescheinigung
Kontakt
Klosterstraße 16
28865 Lilienthal
Tel.: (04298) 929 – 154
Fax: (04298) 929 – 929 – 25 154
E-Mail: christina.weiland(at)lilienthal.de
Sprechzeiten
Aufgrund der geänderten Öffnungszeiten des Rathauses, findet derzeit keine offene Sprechstunde statt.
Für einen Termin rufen Sie mich bitte an!
Montag - Donnerstag 8:30 Uhr - 12.30 Uhr